Women&Tech®️ - Associazione Donne e Tecnologie - ETS, eingetragen im RUNTS (im Folgenden Women&Tech® oder der Verein), ist eine berufsständische und gemeinnützige Organisation. Die Initiative entstand 1999 als CSR-Projekt von Gianna Martinengo, das innerhalb ihres Unternehmens entwickelt wurde. Im Jahr 2009 wurde Women&Tech® zu einem Verein, der von einem Netzwerk aus Unternehmen und Personen getragen wird, die ihre Kompetenzen zur Verwirklichung der Mission einbringen: weibliches Talent in Technologie, Innovation und wissenschaftlicher Forschung zu fördern, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und Diskriminierung zu unterstützen sowie die Orientierung junger Menschen auf Berufe der Zukunft und nachhaltige unternehmerische Modelle zu fördern – das sind die Ziele des Vereins.
Women&Tech® fördert den Austausch und die Teilung von Erfahrungen und Kompetenzen in den Bereichen Technologie, soziale Innovation, Nachhaltigkeit, Inklusion, Humankapital, Fähigkeiten, Life Sciences, Kunst, Kultur, Kreativität, Gender Gap, Vielfalt und Inklusion, neue Trends. Women&Tech® steht allen offen, die freiwillig und direkt zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele beitragen möchten. Es ist durchdrungen von den Prinzipien der Innovation in all ihren Komponenten, beginnend bei den aktiven Mitgliedern, die über heterogene berufliche Erfahrungen verfügen und Exzellenz in verschiedenen relevanten Bereichen repräsentieren (Unternehmertum, öffentliche Verwaltung, Forschung, Universität, Medien, dritter Sektor und freiberufliche Tätigkeit).
DEFINITIONEN DES ETHIKKODEX VON WOMEN&TECH®
Art. 1 – Was ist der Ethikkodex
Der Ethikkodex ist eine freiwillige institutionelle Vereinbarung, die zwischen den Mitgliedern von Women&Tech® und deren Vertretern (im Folgenden gemeinsam als Mitglieder bezeichnet) geschlossen wird, um die ethischen Beziehungen untereinander sowie zwischen dem Verband und externen Gesprächspartnern zu regeln, einschließlich jener, die durch Finanzierungen und Sponsoring es dem Verband ermöglichen, seine Ziele zu erreichen.
Die Zugehörigkeit zu Women&Tech® setzt die Einhaltung der geltenden allgemeinen Vorschriften sowie die Akzeptanz und volle Zustimmung nicht nur zur Satzung des Vereins, sondern auch zu den von dem Verein angenommenen Regelungen und dem Ethikkodex voraus.
Art. 2 – Motivation der Mitglieder
Die Mitglieder sind stark motiviert, durch ihre berufliche Rolle, Erfahrung und persönlichen Werte zur Verbesserung der Arbeitsqualität und der Gesellschaft beizutragen.
Women&Tech® verfolgt das Ideal einer gemeinnützigen Organisation, und die Mitglieder betrachten die Entwicklung der Non-Profit-Welt als das dominierende Prinzip des Vereinslebens, mit dem Ziel, jegliche Einmischung durch individuelle Interessen, die mit den gemeinsamen Zielen nicht vereinbar sind, auszuschließen.
Art. 3 – Struktur des Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex besteht aus drei Hauptteilen:
Art. 4 – Verantwortung der Mitglieder
Die Mitglieder sind der Vereinigung gegenüber ethisch verantwortlich, ihren Beitrag zu leisten, indem sie ihre Professionalität und Kompetenz im Dienst der Vereinigung einbringen, ohne dabei jemals ihre persönlichen Überzeugungen oder die der Vereinigung und ihrer Angehörigen zu Zwecken spekulativen Interesses zu kompromittieren.
Art. 5 – Schutz des Namens und der Unabhängigkeit von Women&Tech®
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten dürfen die Mitglieder keine Handlungen vornehmen, die gegen die Satzung, die Vorschriften und diesen Verhaltenskodex verstoßen oder die Werte und das Ansehen der Vereinigung beeinträchtigen.
Bei der Verfolgung ihrer Vereinsziele akzeptiert oder toleriert Women&Tech® keinerlei äußere Beeinflussung und lehnt jegliche bevorzugte finanzielle Beziehung zu Dritten ab, die an der Finanzierung der von Women&Tech® entwickelten Projekte interessiert sind und die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Art. 6 – Fairness
Die Regelung, die Gegenstand dieses Kodex ist, zielt darauf ab, die Korrektheit des Handelns sowohl des einzelnen Mitglieds als auch des Verbands und im Allgemeinen aller Personen zu fördern, zu verwirklichen und zu schützen, die direkt oder indirekt in jeglicher Form Zusammenarbeitsbeziehungen eingehen oder im Interesse von Women&Tech® und seiner einzelnen Mitglieder tätig sind.
Art. 7 – Transparenz (innerhalb der Vereinigung und gegenüber Dritten)
Der Kodex spiegelt das Engagement der Mitglieder wider, die geltenden Gesetze einzuhalten, sowie den Willen, nach transparenten und korrekten Verhaltensregeln zu handeln, wobei sichergestellt wird, dass die notwendigen finanziellen Mittel ethisch, professionell und transparent beschafft und verwendet werden, ausschließlich im Interesse des Verbands und niemals zum persönlichen Vorteil.
Art. 8 - Vertraulichkeit
Die Mitglieder verpflichten sich, Daten (personenbezogen und nicht) sowie Informationen, die die Vereinigung oder andere Mitglieder betreffen (einschließlich Unternehmensinformationen), ausschließlich im Rahmen und zu den Zwecken ihrer vereinsbezogenen Tätigkeiten zu verarbeiten und diese keinesfalls ohne ausdrückliche Zustimmung oder Genehmigung von Women&Tech® weiterzugeben.
Art.9 - Wert der Menschen
Women&Tech® handelt im Respekt und zur Wertschätzung der individuellen Eigenschaften der Menschen und der Vielfalt und gründet die internen Beziehungen hauptsächlich auf Dialog. Die Mitglieder verpflichten sich, die Grundrechte der Menschen wie Würde und moralische Integrität zu achten und gewährleisten Respekt sowie Chancengleichheit.
In internen und externen Beziehungen werden Verhaltensweisen, die diskriminierende Inhalte aufgrund politischer und gewerkschaftlicher Meinungen, Religion, rassischer oder ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Gesundheitszustand aufweisen, nicht toleriert.
Art. 10 – Verwendung der Mittel
Der Verein gewährleistet, dass die finanziellen Mittel gemäß dem Prinzip der transparenten Verwaltung für Zwecke verwendet werden, die den satzungsgemäß festgelegten entsprechen. Die Verwendung der Mittel muss klar angegeben und mit dem Fortbestand des Vereins sowie der Umsetzung der Projekte und Vereinsaktivitäten verbunden sein.
Art. 11 - Nachhaltigkeit
Die Vereinigung und die Mitglieder verpflichten sich, Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit übereinstimmen: unter Beachtung der Governance-Prinzipien der Vereinigung, im Umgang mit den Stakeholdern, wobei Partner bevorzugt werden, die Offenlegungen zu den übernommenen Nachhaltigkeitsverpflichtungen machen, mit besonderem Bezug auf die soziale und ökologische Dimension.
Art. 12 – Beziehungen zu den Stakeholdern
Women&Tech® beabsichtigt, auch dank des Verhaltenskodexes, eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Stakeholdern aufzubauen, das heißt zu jenen Kategorien von Einzelpersonen, Handelsunternehmen, Gruppen, Verbänden oder Institutionen, die in unterschiedlicher Weise zur Verwirklichung seiner Mission beitragen können.
Women&Tech® pflegt konstruktive, kontinuierliche und transparente Beziehungen zu allen Akteuren, die mit ihr in Kontakt stehen, insbesondere zu öffentlichen Verwaltungen, Berufs- und Institutionellen Organisationen, Medien, Branchenverbänden und Universitäten, um die Ausbildungsqualität und die Weiterbildung von Fachfrauen zu verbessern.
Art. 13 – Beziehungen zu den Geldgebern
Um das Entstehen von konkurrierenden oder konfliktären Interessen sowie von privaten und/oder kooperativen Beziehungen zu vermeiden, verpflichtet sich Women&Tech®, Mittel anzunehmen, die zur Unterstützung des Vereins und der von diesem eigenständig und unabhängig konzipierten und durchgeführten spezifischen Projekte bestimmt sind, um vorab festgelegte Aktivitäten durchzuführen.
All dies im Einklang mit der Unabhängigkeit und Transparenz des Vereins, der seit seiner Gründung, obwohl er die herausragende Bedeutung der von Dritten bereitgestellten Finanzierungen (sei es Sponsoring oder Partnerschaften) anerkennt, sich verpflichtet, seinen gemeinnützigen Charakter bei der Verwaltung seiner finanziellen Mittel und seiner Aktivitäten zu bewahren.
Art 14 - Beziehungen zu den Lieferanten
Women&Tech® pflegt mit seinen Lieferanten Beziehungen, die auf Korrektheit und Integrität basieren, vermeidet jegliches Risiko von Interessenkonflikten und orientiert sich ausschließlich an Kriterien der Professionalität und Kompetenz.
Die Lieferanten werden sensibilisiert, ihre Tätigkeit unter Einhaltung von Verhaltensstandards auszuüben, die mit denen im Verhaltenskodex angegebenen übereinstimmen. Insbesondere müssen sie die Rechte ihrer Arbeitnehmer gewährleisten und die Umwelt- und Sozialauswirkungen verantwortungsvoll managen. Die Informationen über Mitarbeiter, Lieferanten, Geschäftsführer und Mitglieder werden von Women&Tech® vertraulich behandelt, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
Art 15 – Mitteilung
Tätigkeiten wie die Veröffentlichung von Dokumenten, die Gewährung von Interviews, öffentliche Präsentationen oder Kommunikationsaktivitäten, die in irgendeiner Weise mit Women&Tech® verbunden sind oder diese repräsentieren, dürfen das Ansehen des Vereins nicht beeinträchtigen und müssen eine Sprache und Herangehensweise einhalten, die dem ethischen Kodex und den Werten des Vereins auf allen Kommunikationskanälen, sei es offline oder online, entsprechen. Diese Tätigkeiten sind, sofern sie die Vereinigung direkt oder indirekt betreffen oder mit ihr in Verbindung stehen, ebenfalls nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstands gestattet.
Der Verein stellt sicher, dass die geistigen Eigentumsrechte im Besitz von Women&Tech® und Dritten eingehalten werden, einschließlich Urheberrechte, Marken, Logos, Patente und vertrauliche Informationen.
Art 16 – Web- und Social-Media-Richtlinie
Dieses Verfahren hat zum Ziel, die Mitglieder zu einem korrekten und verantwortungsvollen Umgang mit neuen Kommunikationsmitteln zu ermutigen und schlägt eine angemessene und bewusste Nutzung der vorhandenen digitalen Kommunikationskanäle (Social Media, Blogs, Websites etc.) sowie jeglicher zukünftiger Kanäle vor, insbesondere wenn die Tätigkeit eine Auswirkung, auch potenziell, auf die Verantwortung und den Ruf von Women&Tech® haben kann.
Neben der Verwendung einer dem Stil des genutzten sozialen Netzwerks angemessenen Sprache gelten weiterhin die Regeln für die Erstellung von Webtexten jeglicher Art: Quellen überprüfen, in korrektem Italienisch (oder einer anderen Sprache) schreiben, nur über gesicherte und überprüfte Fakten berichten, Transparenz wahren, Personen und/oder Unternehmen (öffentlich oder privat), Gruppen oder Personenkategorien sowie Institutionen respektvoll behandeln und vergleichende Kommunikation vermeiden.
Schließlich sind stets die Regeln der guten Erziehung zu beachten, insbesondere die Netiquette im Web (Galateo della Rete). Der unsachgemäße Gebrauch dieser Mittel kann nämlich auch das Ansehen und den Ruf der Vereinigung sowie folglich der dort tätigen Fachpersonen erheblich schädigen.
Art 17 - Veröffentlichung und Änderungen des Verhaltenskodex
Die Annahme dieses Kodex wird vom Vorstand beschlossen und von der Ordentlichen Versammlung genehmigt.
Etwaige nachfolgende Aktualisierungen werden vom Präsidenten vorgeschlagen und müssen vom selben Vorstand genehmigt werden.
Sie werden gegebenenfalls den Empfängern und Mitgliedern durch Verteilung in Papier- und/oder elektronischem Format, Veröffentlichung auf der Internetseite und jede andere vom Verein als angemessen erachtete Form bekannt gemacht.
Art. 18 – Unterzeichnung der Verpflichtung und Annahme des Ethikkodex Jeder Mitglied nimmt den vorliegenden Kodex zur Kenntnis und akzeptiert ihn, indem er ausdrücklich die Verpflichtung erklärt, in keiner Weise gegen diesen Ethikkodex zu verstoßen und die Arbeit der Organe, die für die Wahrung seiner Wirksamkeit zuständig sind, nicht zu behindern.
Der Vorstand wird die Anliegen der Nutzer entgegennehmen, die sich schriftlich und anonym an ihn wenden können, um etwaige Verhaltensweisen zu melden, die von diesem Verhaltenskodex abweichen könnten.
Die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden ist gewährleistet, vorbehaltlich gesetzlicher Verpflichtungen. Im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung des Ethikkodex führt der Vorstand durch:
- sorgt für die Bearbeitung der Fälle mutmaßlicher Verstöße gegen den Kodex und legt die Vorschläge für Sanktionen vor, bei denen nach seiner Einschätzung die Beanstandungen oder Anzeigen von Verstößen gegen den Kodex begründet sind.
- gibt Gutachten zur Anwendung des Kodex ab und tritt mindestens einmal jährlich vor der Mitgliederversammlung auf, um über seine Tätigkeit zu berichten
Der Vorstand übernimmt auch eine präventive Empfehlungsfunktion in Bezug auf bestimmtes Verhalten, das zwar keine offensichtliche Verletzung des Ethikkodex darstellt, jedoch nicht mit den allgemeinen Grundsätzen des Kodex oder den Vereinsprinzipien von Women&Tech® übereinzustimmen scheint.
Art. 19– Funktion der Bewertung von Interessenkonflikten
Dem Vorstand obliegt die Aufgabe, das tatsächliche und konkrete Vorliegen von Interessenkonflikten zu bewerten, um zu verhindern, dass jemand unter den Mitgliedern oder Mitarbeitern von Women&Tech® von verzerrenden Situationen profitiert oder auch nur indirekt den Ruf der Professionalität, Unabhängigkeit und Transparenz des Vereins und seiner Tätigkeiten beeinträchtigt. Das Mitglied, das von einer potenziellen Interessenkonfliktsituation Kenntnis erlangt, ist verpflichtet, dies dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen, der dann die entsprechenden Überprüfungen vornimmt.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Mitglied oder Mitarbeiter von Women&Tech® sich in einer konkreten und spezifischen Konfliktsituation befindet, die seine Urteilsfreiheit in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit, die zugunsten der Vereinigung auszuführen ist, beeinträchtigt.
Um potenzielle Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig die Transparenz des Vereins zu gewährleisten, müssen die Mitglieder von Women&Tech® den Vorstand stets über ihre Teilnahme an Konferenzen, Sitzungen oder Aktivitäten im Allgemeinen informieren, sofern die Teilnahme in der Eigenschaft als Mitglied von Women&Tech® erfolgt, und die Genehmigung des Vorstands einholen.
Art. 20 – Vorschläge für Sanktionen
Falls der Vorstand das Vorliegen eines spezifischen Verstoßes gegen den Kodex festgestellt hat, trifft er einen Vorschlag für eine Sanktion und teilt diesen dem betroffenen Mitglied mit.
Art. 21 – Sanktionsmaßnahmen
Die im Falle nachgewiesener Verstöße gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodexes des Verbands verhängbaren Maßnahmen sind folgende:
a) formelle Verwarnung mit Aufforderung zur sofortigen Einstellung des Verhaltens;
b) Vereinsausschluss für eine Dauer, die der Vorstand basierend auf der Schwere des Verstoßes festlegt;
c) Ausschluss aus der Vereinigung.
Die Anwendung der Sanktion gemäß Buchstabe c) muss formell vom Vorstand genehmigt werden, wobei im Falle, dass der Adressat der Maßnahme ein Vorstandsmitglied ist, dessen Stimme ausgeschlossen ist.
Der Rat bestimmt die Durchführung und die entsprechenden Umsetzungsfristen der Sanktion.
Für alle Fragen oder Unklarheiten können sich die Mitglieder an die E-Mail-Adresse info@womentech.eu wenden.